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Tabelle Pflegesachleistungen 2026: Leistungen nach Pflegegrad

Pflegesachleistungen Tabelle 2026Pflegesachleistungen 2026 stehen pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung, wenn sie zu Hause durch einen zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst unterstützt werden. Die Pflegekasse zahlt dabei kein frei verfügbares Geld aus, sondern übernimmt die Kosten anerkannter Leistungen bis zum monatlichen Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Für Pflegegrad 2 sind bis zu 796 Euro vorgesehen, für Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro, für Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro und für Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro. Die Beträge gelten bereits seit Anfang 2025 und bleiben im Jahr 2026 unverändert.

Was Pflegesachleistungen 2026 genau bedeuten

Der Begriff „Sachleistung“ kann missverständlich sein, denn die Pflegekasse liefert keine Gegenstände. Gemeint ist eine professionelle Dienstleistung der häuslichen Pflege. Nach § 36 SGB XI können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert werden. Dazu gehören je nach vereinbartem Leistungspaket beispielsweise Unterstützung beim Waschen und Ankleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Orientierung und Tagesstrukturierung oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung üblicherweise direkt zwischen dem zugelassenen Dienst und der Pflegekasse.

Pflegesachleistungen 2026 nach Pflegegrad Die Grafik zeigt die monatlichen Höchstbeträge der Pflegesachleistungen 2026. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch. Die Beträge steigen von 796 Euro bei Pflegegrad 2 bis auf 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Pflegesachleistungen 2026 Monatliche Höchstbeträge der Pflegeversicherung Pflegegrad 1 Kein Anspruch Pflegegrad 2 796 € Pflegegrad 3 1.497 € Pflegegrad 4 1.859 € Pflegegrad 5 2.299 € Die Pflegekasse übernimmt höchstens die tatsächlich entstandenen und abrechenbaren Kosten.

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 2 und eine Versorgung im häuslichen Umfeld. Das kann die eigene Wohnung sein, aber auch der Haushalt einer Pflegeperson oder eine geeignete ambulante Wohnform. In einer vollstationären Pflegeeinrichtung können Pflegesachleistungen 2026 dagegen nicht genutzt werden. Die gesetzliche Systematik unterscheidet außerdem zwischen Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und ärztlich verordneter häuslicher Krankenpflege. Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel können Behandlungspflege sein und unter den Voraussetzungen des SGB V von der Krankenkasse übernommen werden, statt das Budget der Pflegesachleistung zu belasten.

Pflegeleistungen nach Pflegegrad in der Tabelle

Die Höhe der Pflegesachleistungen 2026 richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Angegeben ist jeweils ein monatlicher Höchstbetrag. Die Pflegekasse übernimmt nur die Kosten der tatsächlich erbrachten und abrechenbaren Leistungen. Bleibt die Rechnung darunter, wird die Differenz nicht als Geldbetrag ausgezahlt. Übersteigen die vereinbarten Leistungen das verfügbare Monatsbudget, muss der Mehrbetrag grundsätzlich selbst getragen oder die Zusammenstellung der Pflegeeinsätze angepasst werden.

Tabelle der Pflegesachleistungen 2026 nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegesachleistung pro Monat Rechnerischer Betrag pro Jahr Volles Pflegegeld als Alternative Maximal 40 % Umwandlung Praktische Einordnung
Pflegegrad 1 Kein Anspruch Kein Anspruch Kein Anspruch Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich kann für anerkannte Leistungen genutzt werden
Pflegegrad 2 796 € 9.552 € 347 € 318,40 € Einstieg in reguläre ambulante Pflegesachleistungen
Pflegegrad 3 1.497 € 17.964 € 599 € 598,80 € Höheres Budget bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 1.859 € 22.308 € 800 € 743,60 € Umfangreiche Unterstützung bei schwersten Beeinträchtigungen
Pflegegrad 5 2.299 € 27.588 € 990 € 919,60 € Höchster Betrag bei besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Hinweis: Die Jahreswerte sind redaktionell aus dem jeweiligen Monatsbetrag mal zwölf berechnet und stellen kein eigenständiges Jahresbudget dar. Die Umwandlungsbeträge entsprechen maximal 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistung. Tatsächliche Kosten hängen von den regional vereinbarten Vergütungen, den gebuchten Leistungskomplexen und dem Umfang der Einsätze ab. Das volle Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn keine Pflegesachleistungen genutzt werden.

Welche Leistungen ein ambulanter Pflegedienst abrechnen kann

Pflegesachleistungen 2026 decken nicht pauschal jede Tätigkeit ab, die im Alltag hilfreich erscheint. Abrechenbar sind Leistungen, die ein zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst auf Grundlage der regional geltenden Verträge erbringt. Die konkrete Bezeichnung und Bepreisung erfolgt häufig über sogenannte Leistungskomplexe. Deshalb kann derselbe monatliche Höchstbetrag je nach Bundesland, Anbieter, Einsatzdauer und Leistungszusammenstellung unterschiedlich viele Besuche oder Tätigkeiten finanzieren.

Zu den körperbezogenen Pflegemaßnahmen zählen beispielsweise Hilfen beim Waschen, Duschen, Ankleiden, bei der Nahrungsaufnahme oder beim Toilettengang. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen können die Orientierung, Tagesstrukturierung, Kommunikation, Beschäftigung und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte unterstützen. Daneben sind Hilfen bei der Haushaltsführung möglich, etwa beim Einkaufen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder bei bestimmten Reinigungsarbeiten.

Fachliche Empfehlungen sehen vor, vor Vertragsabschluss einen schriftlichen Kostenvoranschlag anzufordern und festzuhalten, welche Aufgaben Angehörige übernehmen und welche Leistungen der Dienst erbringen soll. So lässt sich früh erkennen, ob die Pflegesachleistungen 2026 voraussichtlich ausreichen oder ein monatlicher Eigenanteil entsteht. Auch Fahrtkosten, Investitionskosten oder gesondert vereinbarte Leistungen sollten im Angebot verständlich ausgewiesen sein.

Praxistipps für die Nutzung der Pflegesachleistungen

  • Vor Beginn der Versorgung einen detaillierten Kostenvoranschlag des Pflegedienstes verlangen.
  • Pflegevertrag, Leistungsnachweise und monatliche Abrechnungen regelmäßig miteinander vergleichen.
  • Behandlungspflege und Leistungen der Pflegeversicherung auf der Abrechnung getrennt prüfen.
  • Bei einem dauerhaften Eigenanteil die Zusammenstellung der Leistungskomplexe neu besprechen.
  • Bei einem nicht ausgeschöpften Budget Kombinationsleistung oder Umwandlungsanspruch prüfen.

Pflegesachleistung und Pflegegeld miteinander kombinieren

Wer den Höchstbetrag der Pflegesachleistungen 2026 nicht vollständig für einen ambulanten Dienst benötigt, kann die verbleibende Versorgung selbst organisieren und anteilig Pflegegeld erhalten. Diese Kombinationsleistung folgt einer festen Prozentrechnung: Der Anteil, zu dem die Pflegesachleistung genutzt wurde, wird vom Pflegegeld abgezogen. Werden beispielsweise 60 Prozent des Sachleistungsbudgets verbraucht, bleiben 40 Prozent des für den Pflegegrad geltenden Pflegegeldes übrig.

Rechenbeispiel für die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistung und alternativ 599 Euro Pflegegeld zur Verfügung. Rechnet der Pflegedienst in einem Monat 748,50 Euro ab, sind genau 50 Prozent des Sachleistungsbudgets verbraucht. Damit können zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes gezahlt werden, also 299,50 Euro. Maßgeblich ist stets die tatsächliche prozentuale Ausschöpfung. Wer sich für ein festes Verhältnis von Geld- und Sachleistung entscheidet, ist daran grundsätzlich sechs Monate gebunden, sofern sich die Pflegesituation nicht wesentlich verändert.

Die Kombinationsleistung kann besonders sinnvoll sein, wenn professionelle Hilfe für körperlich anspruchsvolle oder zeitkritische Aufgaben benötigt wird, während Angehörige andere Bereiche übernehmen. Sie ist jedoch keine automatische Zusatzleistung oberhalb des Gesamtanspruchs. Je höher die abgerechneten Pflegesachleistungen 2026 ausfallen, desto geringer wird das anteilige Pflegegeld. Die Pflegekasse berechnet den endgültigen Betrag nach Eingang der monatlichen Abrechnung.

Umwandlungsanspruch und Entlastungsbetrag richtig nutzen

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können bis zu 40 Prozent des monatlichen Sachleistungsbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, soweit dieser Anteil nicht bereits durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst verbraucht wurde. Bei den Pflegesachleistungen 2026 ergeben sich daraus Höchstbeträge zwischen 318,40 Euro bei Pflegegrad 2 und 919,60 Euro bei Pflegegrad 5. Für die Umwandlung ist keine vorherige Antragstellung erforderlich; die Kostenerstattung wird jedoch mit geeigneten Belegen bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung geltend gemacht.

Der Umwandlungsanspruch ist vom Entlastungsbetrag zu unterscheiden. Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro monatlich und steht bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Nicht genutzte Entlastungsbeträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen angespart und übertragen werden. Bei den Pflegesachleistungen 2026 handelt es sich dagegen um monatliche Höchstbeträge. Wer Sachleistung, Umwandlungsanspruch und anteiliges Pflegegeld kombiniert, sollte beachten, dass alle genutzten Anteile in die Berechnung der Kombinationsleistung einfließen.

Pflegesachleistungen beantragen und Abrechnungen kontrollieren

Pflegesachleistungen 2026 setzen zunächst einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 voraus. Nach der Bewilligung kann ein zugelassener ambulanter Dienst ausgewählt werden. Die Pflegekassen stellen auf Wunsch Leistungs- und Preisvergleichslisten zur Verfügung. Nach einem Leistungsantrag besteht außerdem ein Anspruch auf Pflegeberatung. Ein konkreter Beratungstermin soll grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen angeboten werden. Diese Beratung kann helfen, Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und weitere ambulante Hilfen sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Vor der Unterschrift unter einen Pflegevertrag sollten Leistungsumfang, Preise, Kündigungsregeln, Ausfallkosten und Vertretungsregelungen geprüft werden. Leistungsnachweise sollten erst nach einer Kontrolle unterschrieben werden. Stimmen abgerechnete Einsätze nicht mit den tatsächlich erbrachten Leistungen überein, ist zunächst eine schriftliche Klärung mit dem Dienst sinnvoll. Bei Bedarf können die Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle einbezogen werden.

Die aktuelle Leistungsübersicht bestätigt, dass die Pflegesachleistungen 2026 gegenüber 2025 unverändert bleiben. Nach derzeitiger gesetzlicher Regelung ist die nächste reguläre Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen für 2028 vorgesehen. Unabhängig davon können sich die regionalen Preise ambulanter Dienste verändern. Ein unveränderter Höchstbetrag bedeutet deshalb nicht automatisch, dass im Jahr 2026 dieselbe Anzahl an Einsätzen wie im Vorjahr finanziert werden kann.

Häufige Fragen zu den Pflegesachleistungen 2026

Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Regeln zu Anspruch, Höhe und Verwendung der ambulanten Pflegeleistungen kompakt zusammen.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen 2026?

Die monatlichen Höchstbeträge liegen bei 796 Euro für Pflegegrad 2, 1.497 Euro für Pflegegrad 3, 1.859 Euro für Pflegegrad 4 und 2.299 Euro für Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Wer bekommt Pflegesachleistungen von der Pflegekasse?

Anspruch haben pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die im häuslichen Umfeld durch einen zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst versorgt werden.

Kann man Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig erhalten?

Ja. Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Der Kürzungsprozentsatz entspricht dem Anteil, zu dem der monatliche Höchstbetrag der Pflegesachleistung genutzt wurde.

Werden nicht genutzte Pflegesachleistungen ausgezahlt?

Nein. Nicht genutzte Pflegesachleistungen werden nicht als Geldbetrag ausgezahlt. Je nach Versorgungssituation können jedoch anteiliges Pflegegeld oder bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag infrage kommen.

Quellen

Die Leistungsbeträge und rechtlichen Einordnungen wurden anhand der im August 2026 verfügbaren offiziellen Informationen geprüft.

Stand der Informationen: August 2026