Zum Inhalt springen
Start » Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 | Übersicht

Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 | Übersicht

Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5Pflegegrad 5 markiert die höchste Stufe innerhalb des deutschen Begutachtungssystems und steht für die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Betroffene sind in nahezu allen Lebensbereichen auf umfassende Unterstützung angewiesen, häufig rund um die Uhr. Entsprechend umfangreich fallen auch die Leistungen der Pflegeversicherung aus, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in dieser Situation zur Verfügung stehen. Dieser Ratgeber zeigt ausführlich, wie hoch Pflegegeld und Pflegesachleistungen im Jahr 2026 ausfallen, welche weiteren Ansprüche bestehen und wie sich die einzelnen Leistungen sinnvoll miteinander kombinieren lassen.

Pflegegrad 5: höchste Pflegegrad in der Pflegeversicherung

Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst eine Gesamtpunktzahl von mindestens 90 von 100 möglichen Punkten im sogenannten Neuen Begutachtungsassessment erreicht wird. In besonderen Ausnahmefällen ist die Einstufung auch bei einer niedrigeren Punktzahl möglich, etwa wenn eine spezielle Bedarfskonstellation vorliegt, beispielsweise wenn eine Person beide Arme und Beine funktional nicht mehr einsetzen kann. Diese Sonderregel stellt sicher, dass auch besonders schwerwiegende Einzelfälle angemessen berücksichtigt werden, selbst wenn die reguläre Punkteschwelle formal nicht erreicht wird.

Bei Pflegegrad 5  handelt es sich um den höchsten Pfleggrad in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Anders als bei niedrigeren Pflegegraden steht bei Pflegegrad 5 das gesamte Leistungsspektrum der Pflegeversicherung uneingeschränkt zur Verfügung. Betroffene und ihre Familien können dabei zwischen häuslicher Pflege durch Angehörige, dem Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes, einer Kombination aus beidem oder vollstationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung wählen. Welche Variante im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von der familiären Situation, der Wohnsituation sowie dem konkreten Pflege- und Betreuungsbedarf der betroffenen Person ab.

Pflegegrad 5: Höchste Leistungen 2026 990 € Pflegegeld Höchstbetrag aller Grade 2.299 € Pflegesachleistung ambulanter Pflegedienst

Viele Menschen mit Pflegegrad 5 werden trotz des hohen Unterstützungsbedarfs erfolgreich zu Hause gepflegt. Möglich wird dies meist durch eine durchdachte Kombination verschiedener Leistungen: Pflegende Angehörige übernehmen einen Großteil der alltäglichen Betreuung und erhalten dafür Pflegegeld als finanzielle Anerkennung, während ein ambulanter Pflegedienst ergänzend Grund- und Behandlungspflege übernimmt, etwa bei der Morgentoilette oder der Medikamentengabe. Diese Aufteilung entlastet pflegende Angehörige spürbar, ohne dass auf eine vertraute häusliche Umgebung verzichtet werden muss.

Expertentipp: Führen Sie bereits vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch, in dem der tägliche Unterstützungsbedarf detailliert festgehalten wird. Gerade bei Pflegegrad 5 hilft eine lückenlose Dokumentation dabei, den tatsächlichen Umfang der Beeinträchtigung gegenüber dem Medizinischen Dienst nachvollziehbar darzustellen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Wer die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen organisiert, erhält bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 ein monatliches Pflegegeld von 990 Euro, den höchsten Betrag aller Pflegegrade. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und unterliegt keiner Zweckbindung, wird in der Praxis jedoch überwiegend als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 5 alle drei Monate einen verpflichtenden Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI abrufen, deutlich häufiger als bei niedrigeren Pflegegraden, bei denen ein halbjährlicher Rhythmus genügt.

Wird stattdessen oder zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden, stehen Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 Euro monatlich zur Verfügung. Dieser Betrag wird nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Reicht die private Pflege allein nicht aus, ohne dass eine vollständige Übernahme durch einen Pflegedienst notwendig wäre, lassen sich beide Leistungen über die sogenannte Kombinationsleistung nach Paragraf 38 SGB XI anteilig miteinander verbinden: Wird beispielsweise ein Anteil von 75 Prozent der Pflegesachleistung genutzt, verbleiben noch 25 Prozent des vollen Pflegegeldes als zusätzliche Zahlung.

Leistungsübersicht Pflegegrad 5 (2026)
Leistung Höhe
Pflegegeld 990 € monatlich
Pflegesachleistung Bis zu 2.299 € monatlich
Entlastungsbetrag 131 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Bis zu 42 € monatlich
Tagespflege (teilstationär) Bis zu 2.085 € monatlich
Verhinderungs-/Kurzzeitpflege Gemeinsam bis zu 3.539 € jährlich
Vollstationäre Pflege (Kassenanteil) Rund 2.096 € monatlich
Expertentipp: Nutzen Sie bei der Kombinationsleistung die kostenlose Beratung Ihrer Pflegekasse, um das optimale Verhältnis zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld für Ihre individuelle Situation zu ermitteln. Eine einmal gewählte Aufteilung lässt sich bei verändertem Bedarf jederzeit für die Zukunft anpassen.

Weitere Leistungen: Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Tagespflege

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistung steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 zusätzlich der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu, der zweckgebunden für anerkannte Alltags- und Betreuungsangebote genutzt werden kann, etwa für stundenweise Betreuung, Haushaltshilfen oder Angebote der Nachbarschaftshilfe. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, darunter Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel, übernimmt die Pflegekasse zusätzlich bis zu 42 Euro monatlich.

Wer tagsüber Entlastung benötigt, etwa weil pflegende Angehörige berufstätig sind, kann auf teilstationäre Tagespflege zurückgreifen. Hierfür stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro monatlich zur Verfügung, zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gilt seit Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro, das flexibel je nach Bedarf auf beide Leistungsarten verteilt werden kann, etwa wenn die Hauptpflegeperson erkrankt oder eine Auszeit benötigt. Während einer Verhinderungspflege wird zudem für bis zu acht Wochen im Jahr das halbe Pflegegeld weitergezahlt, sodass die finanzielle Unterstützung auch in dieser Phase nicht vollständig entfällt. Gerade bei Pflegegrad 5, wo die tägliche Belastung für pflegende Angehörige besonders hoch ist, gilt die regelmäßige Inanspruchnahme solcher Entlastungsangebote als wichtiger Baustein, um eine dauerhafte Überforderung zu vermeiden.

Vollstationäre Pflege und die Kombinationsleistung

Ist eine häusliche Versorgung trotz aller Unterstützungsmöglichkeiten nicht mehr leistbar, kommt für viele Betroffene mit Pflegegrad 5 eine vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim infrage. Die Pflegekasse übernimmt hierfür einen festen Kassenanteil von rund 2.096 Euro monatlich, den höchsten Betrag aller Pflegegrade in der stationären Versorgung. Der verbleibende einrichtungseinheitliche Eigenanteil, der Betrag für Unterkunft und Verpflegung sowie mögliche Investitionskosten müssen jedoch weiterhin von den Pflegebedürftigen selbst oder ihren Angehörigen getragen werden.

Um diesen Eigenanteil im Zeitverlauf abzufedern, sieht das Gesetz einen gestaffelten Leistungszuschlag vor, der mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ansteigt. Dieser Zuschlag berücksichtigt, dass die finanzielle Belastung durch die Eigenanteile insbesondere bei langfristiger stationärer Pflege erheblich zunehmen kann, und soll Pflegebedürftige sowie ihre Familien vor einer übermäßigen finanziellen Überforderung schützen. Wer eine stationäre Unterbringung erwägt, sollte sich frühzeitig bei der Pflegekasse oder einer unabhängigen Pflegeberatung über die konkret zu erwartenden Eigenanteile informieren, da sich diese je nach Einrichtung und Bundesland teils erheblich unterscheiden. Auch ein Vergleich mehrerer Einrichtungen vorab kann sich finanziell lohnen, da sich die Gesamtkosten trotz identischer Kassenleistung von Heim zu Heim spürbar unterscheiden können.

Häufig gestellte Fragen zu Leistungen bei Pflegegrad 5

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 bei Pflegegrad 5?

Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich 990 Euro, der höchste Betrag aller Pflegegrade. Alternativ oder ergänzend stehen Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 Euro monatlich zur Verfügung.

Wie oft ist der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 verpflichtend?

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 5 alle drei Monate einen Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI abrufen. Bei niedrigeren Pflegegraden genügt in der Regel ein halbjährlicher Rhythmus.

Kann ich bei Pflegegrad 5 Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung nach Paragraf 38 SGB XI. Wird beispielsweise ein Teil der Pflegesachleistung genutzt, wird der verbleibende Anteil des Pflegegeldes anteilig zusätzlich ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Einstufung in Pflegegrad 5?

In der Regel ist eine Gesamtpunktzahl von mindestens 90 von 100 Punkten im Begutachtungsassessment erforderlich. In besonderen Bedarfskonstellationen ist die Einstufung ausnahmsweise auch bei niedrigerer Punktzahl möglich.

Quellenverzeichnis

Weiterführende, offizielle Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung bieten folgende Quellen:

Stand der Informationen: August 2026