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Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren

Bild zu Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren ist möglich, wenn die häusliche Pflege teilweise von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen und teilweise von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird. Diese sogenannte Kombinationsleistung steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung. Dabei wird das Pflegegeld nicht zusätzlich in voller Höhe zu den Pflegesachleistungen ausgezahlt. Stattdessen vermindert sich das Pflegegeld genau in dem prozentualen Umfang, in dem das monatliche Budget der Pflegesachleistungen ausgeschöpft wird.

Die Kombinationsleistung eignet sich deshalb besonders für Pflegesituationen, in denen Angehörige weiterhin einen erheblichen Teil der Versorgung übernehmen, für bestimmte Aufgaben aber professionelle Unterstützung benötigt wird. So kann beispielsweise ein Pflegedienst morgens bei der Körperpflege helfen, während Mahlzeiten, Betreuung oder weitere Hilfen im Tagesverlauf durch Angehörige organisiert werden. Wie hoch das verbleibende Pflegegeld ist, lässt sich anhand des tatsächlich genutzten Anteils der Pflegesachleistungen berechnen.

Was bedeutet die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können grundsätzlich zwischen Pflegegeld für eine selbst organisierte häusliche Pflege und ambulanten Pflegesachleistungen wählen. § 38 SGB XI erlaubt ausdrücklich, beide Leistungsarten miteinander zu verbinden. Wird das Sachleistungsbudget nur teilweise ausgeschöpft, besteht daneben ein Anspruch auf anteiliges Pflegegeld.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026 nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegegeld 2026 Pflegesachleistungen 2026 Kombination möglich?
Pflegegrad 2 347 € monatlich bis 796 € monatlich Ja
Pflegegrad 3 599 € monatlich bis 1.497 € monatlich Ja
Pflegegrad 4 800 € monatlich bis 1.859 € monatlich Ja
Pflegegrad 5 990 € monatlich bis 2.299 € monatlich Ja

Hinweis: Pflegegrad 1 beinhaltet weder reguläres Pflegegeld noch das reguläre Budget für ambulante Pflegesachleistungen. Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI betrifft daher die Pflegegrade 2 bis 5.

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?

Wer Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren möchte, muss nicht einen festen Eurobetrag vom Pflegegeld abziehen. Entscheidend ist vielmehr, welcher prozentuale Anteil des maximal verfügbaren Sachleistungsbudgets durch den ambulanten Pflegedienst genutzt wurde. Derselbe Prozentsatz wird anschließend vom Pflegegeld abgezogen.

Die Berechnung erfolgt über den prozentualen Anteil

Die Grundregel ist einfach: Werden 30 Prozent der möglichen Pflegesachleistungen genutzt, verbleiben 70 Prozent des Pflegegeldes. Werden 60 Prozent der Pflegesachleistungen ausgeschöpft, bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes erhalten. Bei vollständiger Nutzung des Sachleistungsbudgets entfällt das Pflegegeld für diesen Zeitraum grundsätzlich vollständig.

Formel für die Kombinationsleistung

1. Tatsächliche Pflegesachleistungen ÷ maximaler Sachleistungsbetrag × 100 = genutzter Prozentsatz

2. 100 % − genutzter Prozentsatz = verbleibender Pflegegeldanteil

3. Volles Pflegegeld × verbleibender Anteil = anteiliges Pflegegeld

Wichtig ist dabei, die beiden Höchstbeträge nicht direkt miteinander zu verrechnen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen haben je Pflegegrad unterschiedliche Eurobeträge. Entscheidend ist daher immer der prozentuale Ausschöpfungsgrad der Pflegesachleistungen.

Beispiel: Pflegegeld und Pflegesachleistung bei Pflegegrad 4 kombinieren

Besonders anschaulich lässt sich die Kombinationsleistung mit Pflegegrad 4 erklären. Im Jahr 2026 stehen hier bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen und 800 Euro Pflegegeld monatlich zur Verfügung. Nutzt der ambulante Pflegedienst Leistungen im Wert von 929,50 Euro, werden exakt 50 Prozent des Sachleistungsbudgets ausgeschöpft.

Bei 50 Prozent Pflegesachleistung bleiben 50 Prozent Pflegegeld

Da 50 Prozent der Pflegesachleistungen genutzt wurden, bleiben ebenfalls 50 Prozent des Pflegegeldes erhalten. Aus dem regulären Pflegegeld von 800 Euro ergibt sich damit ein anteiliges Pflegegeld von 400 Euro im Monat. Gleichzeitig übernimmt die Pflegekasse Pflegesachleistungen im Wert von 929,50 Euro. Werden dagegen beispielsweise nur 25 Prozent des Sachleistungsbudgets benötigt, bleiben grundsätzlich 75 Prozent des Pflegegeldes erhalten. Bei einer Ausschöpfung von 75 Prozent der Sachleistungen verbleiben entsprechend noch 25 Prozent des Pflegegeldes. Dieses Prinzip gilt unabhängig davon, ob Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt.

In der Praxis können die monatlich abgerechneten Leistungen schwanken. Deshalb sollte regelmäßig kontrolliert werden, wie viel des Sachleistungsbudgets tatsächlich ausgeschöpft wurde. Gerade wenn zusätzliche Einsätze des Pflegedienstes notwendig werden, kann sich das anteilige Pflegegeld entsprechend reduzieren.

Wie wird die Kombinationsleistung bei der Pflegekasse geregelt?

Wer Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren möchte, sollte dies gegenüber der zuständigen Pflegekasse beziehungsweise privaten Pflegepflichtversicherung erklären. Die Pflegekasse benötigt die Abrechnung des ambulanten Dienstes, um festzustellen, welcher Prozentsatz des Sachleistungsbudgets verwendet wurde und welcher Pflegegeldanteil noch auszuzahlen ist.

Das gewählte Verhältnis gilt grundsätzlich sechs Monate

Nach § 38 SGB XI ist die pflegebedürftige Person grundsätzlich sechs Monate an die Entscheidung gebunden, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistungen beansprucht werden sollen. Bei der Planung sollte deshalb möglichst realistisch eingeschätzt werden, wie umfangreich der Pflegedienst dauerhaft eingesetzt werden soll.

Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren Die Grafik erklärt die Kombinationsleistung: Je höher der prozentuale Verbrauch der ambulanten Pflegesachleistungen ist, desto geringer ist das verbleibende Pflegegeld. Pflegegeld + Pflegesachleistung So funktioniert die Kombinationsleistung 0 % Sachleistung 100 % Pflegegeld 25 % Sachleistung 75 % Pflegegeld 50 % Sachleistung 50 % Pflegegeld 100 % Sachleistung 0 % Pflegegeld Der Verbrauch der Pflegesachleistung bestimmt den verbleibenden Pflegegeldanteil. Beispiel Pflegegrad 4: 50 % von 1.859 € Sachleistung genutzt → 400 € Pflegegeld verbleiben.

Kann der konkrete Umfang der Pflegesachleistungen im Vorfeld nicht zuverlässig festgelegt werden, sollte die Abrechnung mit der Pflegekasse abgestimmt werden. Die Höhe des verbleibenden Pflegegeldes kann sich dann anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Sachleistungen ergeben. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, sollte ebenfalls frühzeitig Kontakt mit der Pflegekasse aufgenommen werden. Die Pflegesachleistungen selbst werden grundsätzlich nicht als Geld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Ein zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst rechnet seine Leistungen im Rahmen des Sachleistungsanspruchs mit der Pflegekasse ab. Das verbleibende anteilige Pflegegeld wird dagegen an die pflegebedürftige Person überwiesen.

Welche anderen Pflegeleistungen beeinflussen das Pflegegeld?

Bei der häuslichen Pflege stehen neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen weitere Leistungen zur Verfügung. Diese sollten nicht automatisch mit der Kombinationsleistung gleichgesetzt werden. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen ambulanter Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Tages- beziehungsweise Nachtpflege.

Tagespflege kürzt die Kombinationsleistung nicht

Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld genutzt werden. Der Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege vermindert das Pflegegeld beziehungsweise die ambulanten Pflegesachleistungen nicht. Dadurch kann die teilstationäre Pflege eine wichtige Ergänzung sein, wenn Angehörige tagsüber entlastet werden sollen. Auch der monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro stellt grundsätzlich eine zusätzliche zweckgebundene Leistung dar. Davon zu unterscheiden ist der sogenannte Umwandlungsanspruch. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent des nicht ausgeschöpften Sachleistungsbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.

Dieser umgewandelte Betrag wird bei der Berechnung der Kombinationsleistung allerdings so behandelt, als wären in entsprechender Höhe Pflegesachleistungen genutzt worden. Wer beispielsweise 40 Prozent des Sachleistungsbudgets über den Umwandlungsanspruch einsetzt und ansonsten keine Pflegesachleistungen nutzt, kann grundsätzlich noch 60 Prozent des Pflegegeldes erhalten. Auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben eigene Regeln. Während dieser Leistungen wird das zuvor bezogene volle oder anteilige Pflegegeld für jeweils bis zu acht Wochen im Kalenderjahr grundsätzlich zur Hälfte weitergezahlt. Bei einer bestehenden Kombinationsleistung ist deshalb das zuvor tatsächlich bezogene anteilige Pflegegeld die Ausgangsgröße.

Wann lohnt es sich, Pflegegeld und Pflegesachleistung zu kombinieren?

Die Kombinationsleistung ist besonders interessant, wenn Angehörige einen wesentlichen Teil der häuslichen Pflege übernehmen, bei bestimmten Aufgaben aber Unterstützung benötigen. Ein ambulanter Pflegedienst kann beispielsweise morgens bei Körperpflege und Ankleiden helfen, während Angehörige Betreuung, Einkäufe, Mahlzeiten und weitere Unterstützung übernehmen.

Eine Kombination schafft mehr Flexibilität im Pflegealltag

Darauf sollte bei der Kombinationsleistung geachtet werden

  • Monatliches Sachleistungsbudget des eigenen Pflegegrades kennen.
  • Vom Pflegedienst einen Kostenvoranschlag für die geplanten Einsätze anfordern.
  • Verbrauch der Pflegesachleistungen regelmäßig kontrollieren.
  • Verbleibendes Pflegegeld anhand des prozentualen Sachleistungsverbrauchs berechnen.
  • Entlastungsbetrag, Tagespflege und Umwandlungsanspruch getrennt betrachten.
  • Bei Veränderungen der Versorgung frühzeitig die Pflegekasse kontaktieren.
  • Bei komplexen Pflegearrangements eine Pflegeberatung nutzen.

Die Kombination kann außerdem dabei helfen, Angehörige gezielt zu entlasten, ohne vollständig auf das Pflegegeld zu verzichten. Dabei sollte jedoch nicht versucht werden, möglichst viel Pflegegeld zu erhalten, wenn eigentlich mehr professionelle Hilfe benötigt wird. Entscheidend ist eine Versorgung, die den tatsächlichen Pflegebedarf zuverlässig abdeckt. Es hat sich in der Praxis bewährt, die Leistungen regelmäßig neu zu betrachten. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand oder steigt der Unterstützungsbedarf, kann ein größerer Anteil professioneller Pflege sinnvoll werden. Ebenso kann ein Pflegedienst bei stabiler Situation gezielt nur einzelne Aufgaben übernehmen.

Wer Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren möchte, erhält damit ein flexibles Instrument der häuslichen Pflege. Das Grundprinzip bleibt übersichtlich: Je höher der Anteil der genutzten Pflegesachleistungen, desto niedriger fällt das verbleibende Pflegegeld aus. Wer das Verhältnis kennt und die monatlichen Abrechnungen kontrolliert, kann die Kombinationsleistung gezielt an die eigene Pflegesituation anpassen.

Häufige Fragen zur Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung

Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Regeln der Kombinationsleistung im Jahr 2026 zusammen.

Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig bekommen?

Ja. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen als Kombinationsleistung gleichzeitig nutzen. Das Pflegegeld vermindert sich um den Prozentsatz, zu dem das jeweilige Sachleistungsbudget ausgeschöpft wird.

Wie berechnet man das Pflegegeld bei einer Kombinationsleistung?

Zunächst wird berechnet, zu welchem Prozentsatz das monatliche Budget der Pflegesachleistungen genutzt wurde. Werden beispielsweise 40 Prozent der Pflegesachleistungen ausgeschöpft, bleiben grundsätzlich 60 Prozent des Pflegegeldes erhalten.

Wie viel Pflegegeld bleibt bei 50 Prozent Pflegesachleistung?

Wer 50 Prozent des maximalen Sachleistungsbudgets nutzt, erhält grundsätzlich noch 50 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 4 sind das im Jahr 2026 beispielsweise 400 Euro von regulär 800 Euro Pflegegeld.

Wird das Pflegegeld durch Tagespflege gekürzt?

Nein. Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch genommen werden, ohne dass diese Ansprüche allein wegen der Nutzung der teilstationären Pflege gekürzt werden.

Quellen

Die Angaben zur Kombinationsleistung und zu den Leistungsbeträgen wurden anhand der für 2026 geltenden Vorschriften des SGB XI sowie aktueller Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit geprüft.

Stand der Informationen: August 2026