Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt im Jahr 2026 monatlich 990 Euro. Anspruch besteht, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird und die notwendige Pflege in geeigneter Weise selbst organisiert ist – beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen. Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann grundsätzlich selbst entscheiden, wie sie das Geld verwendet, und es beispielsweise als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Das Pflegegeld ist damit keine Vergütung oder ein Arbeitsentgelt für die Pflegeperson, sondern eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung für selbst beschaffte Pflegehilfen.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026?
Nach § 37 SGB XI beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 990 Euro je Kalendermonat. Damit gilt für Pflegegrad 5 der höchste Pflegegeldbetrag innerhalb der gesetzlichen Pflegegrade. Die Höhe ist bundesweit einheitlich und hängt nicht davon ab, wie viele Stunden Angehörige täglich pflegen oder ob mehrere private Pflegepersonen an der Versorgung beteiligt sind.
Pflegegrad 5 wird regulär ab 90 bis 100 Gesamtpunkten im Begutachtungsverfahren vergeben. Er kennzeichnet schwerste Einschränkungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Unter bestimmten besonderen Bedarfskonstellationen kann eine Einstufung in Pflegegrad 5 aus pflegefachlichen Gründen auch erfolgen, wenn die Grenze von 90 Punkten nicht erreicht wird.
Tabelle: Pflegegeld und wichtige Leistungen bei Pflegegrad 5
Stand 2026: Die Leistungsbeträge beziehen sich auf die soziale Pflegeversicherung. Bei einer Kombinationsleistung richtet sich das verbleibende Pflegegeld danach, welcher Anteil der ambulanten Sachleistung tatsächlich genutzt wurde.
Welche Voraussetzungen gelten für das Pflegegeld?
Der Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 5 setzt häusliche Pflege voraus. Nach § 37 SGB XI muss die pflegebedürftige Person sicherstellen, dass die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise erbracht werden. Die Pflege muss dabei nicht ausschließlich durch Angehörige erfolgen. Auch andere selbst organisierte Pflegepersonen können eingebunden werden.
Das Pflegegeld wird grundsätzlich für einen vollständigen Kalendermonat gezahlt. Besteht der Anspruch nur für einen Teil des Monats, wird der Betrag entsprechend gekürzt; gesetzlich wird dabei mit 30 Tagen je Kalendermonat gerechnet. Die Auszahlung erfolgt an die pflegebedürftige Person und ist nicht daran gebunden, dass die 990 Euro vollständig an eine bestimmte Pflegeperson weitergegeben werden.
Der Beratungsbesuch bleibt bei Pflegegrad 5 Pflicht
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Seit 2026 gilt auch bei Pflegegrad 5 grundsätzlich ein verpflichtender Rhythmus von einmal je Halbjahr. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können auf Wunsch weiterhin vierteljährlich eine Beratung in Anspruch nehmen. Die Beratung soll die Qualität der häuslichen Versorgung sichern und pflegenden Angehörigen praktische Unterstützung bieten.
Der Beratungstermin sollte nicht mit einer Kontrolle im klassischen Sinn verwechselt werden. Er bietet unter anderem die Möglichkeit, Schwierigkeiten in der häuslichen Pflege zu besprechen, Hinweise zu Hilfsmitteln oder Entlastungsleistungen zu erhalten und Veränderungen des Unterstützungsbedarfs frühzeitig zu erkennen.
Pflegegeld und Pflegedienst miteinander kombinieren
Auch bei Pflegegrad 5 muss nicht zwischen ausschließlich privater Pflege und ausschließlich professioneller Unterstützung gewählt werden. Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können als sogenannte Kombinationsleistung miteinander verbunden werden. Für Pflegegrad 5 stehen 2026 ambulante Sachleistungen von bis zu 2.299 Euro monatlich zur Verfügung.
Wird dieses Sachleistungsbudget nur teilweise genutzt, bleibt ein entsprechender prozentualer Anteil des Pflegegelds erhalten. Werden beispielsweise 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs genutzt, besteht grundsätzlich noch Anspruch auf 60 Prozent des Pflegegelds. Je stärker der Pflegedienst in Anspruch genommen wird, desto geringer fällt somit das anteilige Pflegegeld bei Pflegegrad 5 aus.
Wann wird das Pflegegeld gekürzt oder weitergezahlt?
Während einer Kurzzeitpflege wird die Hälfte des zuvor bezogenen Pflegegelds grundsätzlich für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt. Dieselbe Grundregel gilt bei Verhinderungspflege. Bei einer nur stundenweisen Verhinderung der Pflegeperson von weniger als acht Stunden täglich kann das Pflegegeld dagegen grundsätzlich vollständig weitergezahlt werden.
Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegegeld beziehungsweise Kombinationsleistung genutzt werden, ohne dass diese Leistungen allein deshalb gekürzt werden. Das ist insbesondere bei Pflegegrad 5 relevant, weil teilstationäre Angebote die häusliche Pflege erheblich entlasten können, ohne den regulären Pflegegeldanspruch unmittelbar zu verbrauchen.
Wichtige Punkte zum Pflegegeld bei Pflegegrad 5
- 2026 beträgt das Pflegegeld monatlich 990 Euro.
- Voraussetzung ist eine sichergestellte häusliche Pflege.
- Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
- Ambulante Sachleistungen können anteilig mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
- Bei ausschließlichem Pflegegeld ist mindestens halbjährlich ein Beratungsbesuch erforderlich.
- Bei Kurzzeit- und tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zeitlich begrenzt grundsätzlich zur Hälfte weitergezahlt.
Häufige Fragen zum Pflegegeld bei Pflegegrad 5
Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Regelungen zu Höhe, Auszahlung und häuslicher Pflege zusammen.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 2026 monatlich 990 Euro. Voraussetzung ist insbesondere, dass die notwendige Pflege zu Hause in geeigneter Weise selbst organisiert und sichergestellt wird.
Wer bekommt das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird grundsätzlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie kann über die Verwendung verfügen und das Geld beispielsweise als Anerkennung an pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen weitergeben.
Kann man bei Pflegegrad 5 Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Werden ambulante Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt, kann zusätzlich anteiliges Pflegegeld bezogen werden. Das Pflegegeld reduziert sich entsprechend dem prozentual genutzten Anteil der Sachleistungen.
Wie oft ist bei Pflegegrad 5 ein Beratungsbesuch erforderlich?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen grundsätzlich einmal je Halbjahr einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Eine freiwillige vierteljährliche Beratung ist weiterhin möglich.
Quellen
Die Angaben entsprechen dem Rechts- und Leistungsstand September 2026. Für die individuelle Leistungsgewährung ist die zuständige Pflegekasse maßgeblich.
- Bundesministerium für Gesundheit: Häusliche Pflege und Pflegegeld
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten 2026
- Gesetze im Internet: § 37 SGB XI – Pflegegeld
- Gesetze im Internet: § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- Gesetze im Internet: § 15 SGB XI – Ermittlung des Pflegegrades